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Erklärung zur Barrierefreiheit: Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?

Unsere Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache.

Wir sind Euroguidance Deutschland.
Unsere Internet-Seite sollen auch Menschen mit Behinderung gut nutzen können.
Dieser Text ist unsere Erklärung zur Barrierefreiheit.

In dieser Erklärung zur Barrierefreiheit steht:

  • Was ist schon barrierefrei?
  • Was ist nicht barrierefrei?
  • Wo können Sie sich bei Problemen beschweren?

Die Erklärung gilt für die Internet-Seite:
www.euroguidance-deutschland.de

Es gibt Regeln im Gesetz für Barrierefreiheit im Internet.
Die Gesetze heißen:

  • UN-Behindertenrechts-Konvention
  • Behindertengleichstellungs-Gesetz
  • BITV 2.0

Das ist kurz für: Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0.

Wir wollen uns an die Gesetze halten.
Wir haben die Barriere-Freiheit auf dieser Internet-Seite prüfen lassen.
Einiges ist noch nicht barrierefrei.
Das wollen wir bald ändern.

Was ist nicht barrierefrei?

Einige alte PDF-Dateien sind nicht barrierefrei.
Das heißt:
Diese PDF-Dateien lassen sich nicht mit einem Vorlese-Programm vorlesen.
Die meisten neuen PDF-Dateien sind barrierefrei.
Möchten Sie sich eine bestimmte alte PDF-Datei
mit einem Vorlese-Programm vorlesen lassen?

Dann schreiben Sie uns eine Nachricht mit unserem Kontaktformular.

Dieser Text ist vom 27. April 2022.

Haben Sie Probleme oder Barrieren auf der Internet-Seite gefunden?
Wollen Sie Infos zur Barrierefreiheit auf dieser Internet-Seite?

Dann schreiben Sie uns eine Nachricht mit unserem Kontaktformular.

Hilfe für Menschen mit Hör-Beeinträchtigung

Menschen mit Hör-Beeinträchtigungen können Hilfe durch einen extra Dienst bekommen.
Zum Beispiel bei Fragen über Euroguidance Deutschland.
Mehr Infos zu dem Dienst finden Sie hier: Servicetelefon für Menschen mit Hör-Beeinträchtigungen.
Das Servicetelefon ist von der Bundesagentur für Arbeit.
Ein Anruf kostet kein Geld.

Wollen Sie sich beschweren?

Dann melden Sie sich bei uns.
Vielleicht sind Sie nicht zufrieden mit unserer Antwort.
Dann gibt es noch eine Beschwerde-Stelle.
Die Beschwerde-Stelle heißt:
Schlichtungsstelle nach Paragraf 16 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG).

Die Schlichtungsstelle kümmert sich bei Streit zwischen:

  • Menschen mit Behinderung und
  • öffentlichen Stellen des Bundes.

    Das sind zum Beispiel:
    • Ministerien
    • einige Stiftungen
    • Bundesagentur für Arbeit

Die Schlichtungsstelle sucht eine Lösung.
Dann muss man mit dem Streit nicht vor Gericht gehen.
Sie müssen nichts für die Beschwerde-Stelle bezahlen.
Sie brauchen keinen Anwalt.

Mehr Infos zur Schlichtungsstelle finden Sie hier: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Zum Beispiel:

  • Was müssen Sie für eine Beschwerde tun?
  • Wie können Sie einen Antrag an die Schlichtungsstelle stellen?

Die Infos gibt es auch in Gebärden-Sprache und in Leichter Sprache.

Wie erreichen Sie die Schlichtungsstelle?

Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 185 272 805
Fax: 030 185 272 901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de